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Allgemeine Hinweise

    Um Inhalte und Dokumente für Menschen mit Sehbeeinträchtigung barrierefrei aufzubereiten, ist es entscheidend zu verstehen, wie diese Personen mit Informationen arbeiten und auf sie zugreifen. Denn die Wahl der geeigneten Aufbereitungsform hängt direkt von der individuellen Arbeitsweise ab. Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptansätze unterscheiden:

    • Audiotaktile Arbeitsweise:

      Personen mit Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung nutzen Screenreader, um sich Formeln und Texte vorlesen zu lassen, oder lesen sie taktil auf einer Braillezeile. Für diese Gruppe ist eine logisch strukturierte, konsistente und textbasierte Darstellung besonders wichtig.

    • Visuelle Arbeitsweise:

      Personen mit Sehbehinderung arbeiten vorwiegend visuell und verwenden dabei häufig Vergrößerungssoftware oder kontrastangepasste Darstellungen. Hier stehen eine klare visuelle Struktur, ausreichende Kontraste und flexible Layouts im Vordergrund.

     

    Darüber hinaus gibt es viele Lernende, die beide Arbeitsweisen kombinieren – je nach Aufgabe oder Kontext. Für die barrierefreie Aufbereitung bedeutet das:
    Bevor Sie mit der Erstellung oder Anpassung von Materialien beginnen, sollten Sie klären, welche Arbeitsweise die betroffene Person bevorzugt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Materialien tatsächlich zugänglich, effizient nutzbar und individuell passend sind.

    Weitere Informationen unter: